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§ 1Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen: Gewerbeverein Hohenfels
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Hohenfels.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck und Aufgaben
(1) Der Verein ist eine Vereinigung von selbständigen Unternehmern, Firmen aus Handwerk, Handel, Gewerbe, und der Landwirtschaft sowie von Freiberuflern.
(2) Der Verein hat den Zweck, die wirtschaftlich und gesellschaftliche Stellung der selbständigen Unternehmen zum Wohl der Gesamtheit zu wahren, zu schützen und zu stärken.
(3) Aufgabe des Vereins ist die Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder in wirtschafts-, sozial- und steuerpolitischer Hinsicht auf kommunaler Ebene. Er hat das Ansehen wirtschaftlicher Tätigkeit zu fördern und das Verständnis für die Bedeutung wettbewerbsfähiger Unternehmen für das Wohl der Gemeinde zu wecken. Weiterhin ist es Aufgabe des Vereins, den Kontakt zwischen den Mitgliedern zu erhalten und zu pflegen.

§ 3
Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können werden:
Selbständige Unternehmer sowie Firmen aus Handwerk, Handel und Gewerbe und der Landwirtschaft sowie Freiberufler deren Wohnsitz oder Niederlassung sich in Hohenfels befindet, sowie die Gemeinde Hohenfels.
(2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären ist, ebenso durch Ausschluss durch den Vorstand aus wichtigem oder vereinsschädigenden Gründen.